Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betrifft auch Ihr Garagentor – wenn die Garage an Ihrem Haus angebaut ist. Wir erklären die Pflichten und zeigen Fördermöglichkeiten auf.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest. Für Garagen gilt:
Ist Ihre Garage direkt an Ihr Wohnhaus angebaut oder mit dem beheizten Wohnbereich verbunden, gilt für das Garagentor die gleiche Wärmedämmungspflicht wie für andere Außenbauteile.
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger, desto besser die Dämmung.
| Tortyp | Typischer U-Wert | GEG-Konformität |
|---|---|---|
| Altes Schwingtor (ungepflegt) | 3–6 W/m²K | ❌ Nicht konform |
| Standard Sektionaltor (40mm) | 1,1 W/m²K | ✅ Konform |
| Premium Sektionaltor (42mm PU) | 0,79 W/m²K | ✅ Sehr gut |
| Premium Plus (65mm) | 0,47 W/m²K | ✅ Hervorragend |
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können energetische Sanierungsmaßnahmen bezuschusst werden. Fragen Sie uns nach aktuellen Konditionen.
Günstige KfW-Kredite für energetische Sanierung können auch Tormaßnahmen umfassen. Wir helfen bei der Antragsvorbereitung.
Handwerkerleistungen für die Sanierung (Montagekosten) sind steuerlich absetzbar – bis zu 20% der Arbeitskosten (§35a EStG).