📐 Mit Kraftmessung · Prüfbericht · Prüfplakette

UVV-Prüfung für Tore und Türen

Die jährliche Prüfung kraftbetätigter Tore, Türen, Schranken und Brandschutzabschlüsse – durchgeführt von einem Sachkundigen mit Kraftmessgerät, dokumentiert mit unterschriebenem Prüfbericht und Plakette mit nächstem Fälligkeitsdatum. Im gesamten Südschwarzwald, 50 km um Bonndorf.

Die kurze Antwort

Kraftbetätigte Tore und Türen in gewerblich genutzten Bereichen müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden – zusätzlich vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen. Verantwortlich ist der Betreiber.

Zur Prüfung gehört zwingend eine Kraftmessung an den Schließkanten. Ein Bericht ohne Messwerte ist keine sicherheitstechnische Prüfung, sondern ein Wartungsnachweis – das ist der Unterschied, der im Schadensfall zählt.

Die Prüfung einer elektrischen Toranlage kostet bei mir 97,58 € je Anlage und Jahr inklusive MwSt., dazu die Anfahrt je Objekt und Termin – nicht je Anlage. Alle Positionen stehen weiter unten offen in der Tabelle.

Wen betrifft die Prüfpflicht?

Kurz gesagt: jeden, bei dem Beschäftigte oder Dienstleister an einem kraftbetätigten Tor vorbeikommen. Das sind deutlich mehr Betriebe, als die meisten denken.

ObjektBetroffen?Typische Anlagen
Handwerksbetrieb, Werkstatt, Lager Ja Sektional- und Rolltore, Schnelllauftore, Hoftore
Autohaus, Kfz-Werkstatt, Reifendienst Ja Hallentore, oft mit Schlupftür und Verglasung
Landwirtschaft und Lohnunternehmen Ja Hallen- und Schiebetore, Falttore
Gemeinde: Bauhof, Feuerwehrhaus, Schule, Turnhalle Ja Hallentore, Sporthallentore, Brandschutzabschlüsse, Schranken
Wohnanlage mit Hausmeister- oder Reinigungsdienst Ja Sammelgaragentore, Schranken, Brandschutztüren
Pflegeheim, Arztpraxis, Hotel, Gastronomie Ja Automatiktüren, Tiefgaragentore, Brandschutztüren
Reines Einfamilienhaus, Garage privat genutzt Nein Hier gilt keine UVV-Pflicht – aber die Herstellervorgabe zur Wartung und die Jahreswartung bleiben sinnvoll

💡 Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird

Eine reine Wohnanlage ist keine Arbeitsstätte – bis dort regelmäßig ein Hausmeister-, Reinigungs- oder Pflegedienst arbeitet. Dann gilt für diese Beschäftigten die Arbeitsstättenregel, und das Tor fällt in die Prüfpflicht. Genau deshalb lassen die meisten Verwaltungen ihre Sammelgaragentore prüfen, auch wenn in der Anlage nur gewohnt wird. Mehr dazu auf Hausverwaltungen und Gewerbe.

Worauf sich die Prüfung stützt

„UVV-Prüfung“ ist der Begriff, den alle benutzen – er stammt noch aus der Zeit der Unfallverhütungsvorschriften. Die geltende Grundlage ist heute eine andere, und es lohnt sich, die Namen zu kennen, wenn Sie einen Prüfbericht beurteilen oder ein Angebot vergleichen wollen.

RegelwerkWas daraus folgt
DGUV Information 208-022Türen und Tore Die zentrale Schrift. Der Betreiber ist verantwortlich, dass geprüft und gewartet wird. Die sicherheitstechnische Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore erfolgt durch Sachkundige: vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend mindestens jährlich. Regelt auch, was im Prüfbericht stehen muss.
ASR A1.7Technische Regeln für Arbeitsstätten Gilt für Arbeitsstätten und liefert das jährliche Intervall.
Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie geprüft und sicher sind, und die Prüfung ist zu dokumentieren.
DIN EN 12453 (Tore) und DIN EN 16005 (Türen) Die zulässigen Kräfte an den Schließkanten und die Zeiten, in denen sie wirken dürfen. Daran wird gemessen.
Herstellerunterlagen Umfang und Intervall der Wartung bestimmt der Hersteller. Die Betriebs-, Wartungs- und Prüfanleitung muss am Objekt bleiben.

⚠️ Ein Hinweis zu älteren Angeboten

Wenn in einem Angebot oder auf einem Prüfbericht noch die BGR 232 als Grundlage steht: Diese Berufsgenossenschaftliche Regel ist nicht mehr aktuell; an ihre Stelle ist die DGUV-Information 208-022 getreten. Inhaltlich hat sich für die Praxis wenig geändert, aber es ist ein gutes Indiz dafür, wie lange die Unterlagen des Anbieters nicht mehr angefasst wurden. Fragen Sie im Zweifel einfach nach, auf welcher Grundlage geprüft wird.

Was bei der Prüfung tatsächlich passiert

Eine ordentliche Prüfung dauert je nach Anlage 45 bis 90 Minuten. Das ist der Unterschied zwischen Hinschauen und Prüfen:

Mechanik und Tragteile

  • Federn auf Bruch und richtige Spannung – läuft das Torblatt ausgewogen?
  • Seile auf Drahtbrüche, Knicke und Beschädigungen
  • Befestigung der Gegengewichte und ihrer Tragmittel
  • Wellen auf Durchbiegung und Verschiebung
  • Ketten auf Flucht, Spannung und Schmierung
  • Laufrollen, Führungen, Scharniere, Schienen
  • Fangvorrichtungen – vorhanden, funktionsfähig und bauartgeprüft
  • Handbedienkraft, Notentriegelung

Antrieb, Steuerung, Schutz

  • Kraftmessung an Haupt- und Nebenschließkanten mit Messgerät, das den Kraftverlauf aufzeichnet
  • Lichtschranken und Schaltleisten, Ansprechverhalten
  • Kraftabschaltung und Reversierverhalten
  • Endlagen und Laufwege
  • Befehlsgeber, Totmannschaltung, Not-Aus
  • Elektrische Anschlüsse, Zugentlastungen, Gehhäuse
  • Warneinrichtungen, Signalleuchten
  • Bei Brandschutzabschlüssen: Feststellanlage, siehe Brandschutz

🔧 Kleine Mängel behebe ich gleich

Nachstellen, Schmieren, eine verstellte Lichtschranke ausrichten, eine Kraftabschaltung neu einstellen: Das mache ich im selben Termin, damit die Anlage nicht wochenlang mit einem offenen Befund läuft. Größere Instandsetzungen kommen in die Mängelliste mit Kostenschätzung – und werden erst nach Ihrer Freigabe gemacht.

Prüfbericht und Prüfplakette

Das Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen und am Arbeitsplatz aufzubewahren. Der Bericht muss vom Prüfer unterschrieben und Ihnen ausgehändigt werden. Diese Angaben gehören hinein:

PflichtangabeWarum sie zählt
Bezeichnung des Tores oder der TürEindeutig zuordenbar, nicht nur „Hallentor“
StandortObjekt und Lage im Objekt – bei mehreren Anlagen entscheidend
PrüfdatumDamit nachrechenbar ist, ob das Intervall gehalten wurde
Name des PrüfersEine Person, nicht nur ein Firmenstempel
FeststellungenWas in Ordnung war und was nicht. Ein Bericht ohne jeden Befund ist kein gutes Zeichen
Ergebnisse der KraftmessungZahlenwerte. Fehlen sie, wurde nicht gemessen – und dann war es keine sicherheitstechnische Prüfung
Unterschrift des PrüfersDer Bericht ist zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen

Handschriftlich eingetragene Messwerte sind ausdrücklich zulässig. Was nicht genügt: ein Nachweis ohne Messwerte, ohne Befunde und ohne Namen.

Zusätzlich bekommt jede geprüfte Anlage eine Prüfplakette mit dem Monat der nächsten Fälligkeit. Die klebt sichtbar an der Anlage – damit sieht jeder Hausmeister, jede Fachkraft für Arbeitssicherheit und jeder Prüfer der Berufsgenossenschaft auf einen Blick, wann zuletzt geprüft wurde.

🗃️ Ihr Archiv liegt bei mir mit

Die Papierfassung bleibt am Objekt, wie es sein muss. Zusätzlich bekommen Sie den Bericht digital, und ich archiviere ihn – auch Jahre später und auch dann, wenn bei Ihnen der Sachbearbeiter gewechselt hat. Ein Anruf genügt.

Wie oft geprüft werden muss

Anlage und NutzungIntervall
Kraftbetätigtes Tor oder Tür, normale gewerbliche Nutzungmindestens jährlich
Hohe Zyklenzahl, Schnelllauftor, rauer Betrieb, Staub oder Nässekürzer, nach Gefährdungsbeurteilung
Vor der ersten Inbetriebnahmeeinmal, zwingend
Nach wesentlichen Änderungen, etwa neuem Antrieberneut
Feststellanlage an Brandschutzabschluss, Sichtkontrolle durch Betreibermonatlich
Feststellanlage, Prüfung durch Sachkundigenjährlich
Nicht kraftbetätigte Tore und Türenempfohlen, jährlich

Ich melde mich rechtzeitig vor Ablauf, damit Sie nicht an einen Termin denken müssen, und bündele mehrere Objekte nach Route. Für Betriebe mit mehreren Anlagen gibt es die Jahresplanung – einmal bestätigen, der Rest läuft.

Was die UVV-Prüfung kostet

Keine Pauschale, keine Staffel, kein „auf Anfrage“: Jede Anlagenart hat ihren Preis, und der steht hier. Alle Beträge inklusive 19 % MwSt., je Anlage und Jahr.

AnlageWas dazugehörtPrüfung und Wartung
Elektrische ToranlageSektional-, Schwing-, Roll-, Schnelllauf- und Sammelgaragentore, gemäß ASR A1.797,58 €
Feststellanlage an BrandschutztorBrandschutzabschluss mit Feststellanlage, inklusive Funktionsprüfung147,56 €
Feststellanlage an BrandschutztürBrandschutztür mit Feststellanlage, inklusive Funktionsprüfung133,28 €
HofschiebetorSchiebetore an Hof- und Betriebseinfahrten216,58 €
Schrankenanlageje Schrankenbaum116,62 €
Überladebrückemit Klappkeil oder Vorschublippe128,52 €
Torabdichtungan der Verladestelle, meist zusammen mit Tor und Brücke28,56 €

Enthalten sind die sicherheitstechnische Prüfung durch einen Sachkundigen, die Kraftmessung, die Wartung nach Herstellervorgabe, der unterschriebene Prüfbericht, die Prüfplakette und die Mängelliste.

Dazu die Anfahrt – einmal je Objekt und Termin

ZoneEntfernung ab BonndorfAnfahrt je Termin
Zone 1bis 10 km51,17 €
Zone 2bis 25 km128,52 €
Zone 3bis 50 km257,04 €
Zone 4über 50 km334,39 €

Das ist der Punkt, an dem sich mehrere Anlagen rechnen: Die Anfahrt fällt je Objekt und Termin an, nicht je Anlage. Wer fünf Tore an einem Standort prüfen lässt, zahlt sie einmal. Bei mehreren Objekten bündele ich die Termine nach Route.

🧮 Ein Rechenbeispiel

Ein Betrieb in Zone 2, also bis 25 km: ein Hallentor, ein Sammelgaragentor und eine Brandschutztür mit Feststellanlage.

97,58 € + 97,58 € + 133,28 € + 128,52 € Anfahrt = 456,96 € für das ganze Jahr, inklusive MwSt.

Zum Vergleich: Ein einziger Störungseinsatz an derselben Anlage kostet Anfahrt plus 97,58 € Arbeitszeit je Stunde plus Material.

Enthalten

  • Prüfung durch Sachkundigen
  • Kraftmessung mit Messgerät
  • Wartung nach Herstellervorgabe, Schmieren und Nachstellen
  • Unterschriebener Prüfbericht, Papier und digital
  • Prüfplakette mit Fälligkeitsdatum
  • Mängelliste mit Fotos und Kostenschätzung
  • Kleinteile, Schmierstoffe, Befestigungsmaterial
  • Erinnerung vor dem nächsten Termin

Extra

  • Ersatzteile und Instandsetzung – nie ohne Ihre Freigabe
  • Nachrüstung fehlender Sicherheitsbauteile
  • Störungseinsätze zwischen den Prüfungen

🚧 Hohe Tore ohne Gerüst

Für Anlagen, an die man nicht von der Leiter kommt, bringe ich meine eigene Hubarbeitsbühne bis 7,5 m mit: 328,44 € inklusive An- und Abfahrt. Kein Gerüstbau, kein zweiter Dienstleister, ein Termin.

🔄 Kostenlose Bestandsaufnahme

Bei mehreren Anlagen komme ich erst einmal unverbindlich vorbei, nehme auf, was da ist, und sage Ihnen, in welchem Zustand die Anlagen sind und was die Prüfung kosten würde. Daraus entsteht keine Verpflichtung.

Prüftermin oder Bestandsaufnahme anfragen

📞 +49 (0) 151 50 75 67 59 · info@be-guentert.de

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung

Wie oft muss ein kraftbetätigtes Tor geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen, zusätzlich vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen. Bei hoher Zyklenzahl oder rauen Bedingungen kürzer. Feststellanlagen an Brandschutzabschlüssen prüft der Betreiber zusätzlich monatlich per Sichtkontrolle.

Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?

Ein Sachkundiger: jemand, der durch Ausbildung, Tätigkeit, Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsregeln beurteilen kann, ob die Anlage sicher betrieben werden kann – und der die nötigen Messmittel einsetzen kann, insbesondere ein Kraftmessgerät. Ich war über 20 Jahre in der Tor- und Antriebstechnik, davon als Servicetechniker, Montageleiter und Projektleiter im Hörmann Werkskundendienst, und bin von Hörmann als Fachmonteur und Sachkundiger für Industrietor-Systeme qualifiziert. Die Urkunde dazu können Sie auf Qualifikation ansehen.

Was ist der Unterschied zwischen Wartung und UVV-Prüfung?

Die Wartung hält die Anlage in Schuss: schmieren, nachstellen, Verschleißteile tauschen. Die sicherheitstechnische Prüfung stellt fest, ob die Anlage sicher betrieben werden darf – mit Kraftmessung an den Schließkanten und einem dokumentierten Ergebnis. Ich mache beides im selben Termin, weise es aber getrennt aus, weil es bei Ihnen unterschiedlich verbucht wird.

Was kostet eine UVV-Prüfung?

Je Anlagenart: eine elektrische Toranlage 97,58 €, eine Brandschutztür mit Feststellanlage 133,28 €, ein Brandschutztor 147,56 €, eine Schranke 116,62 € je Schrankenbaum, ein Hofschiebetor 216,58 €, eine Überladebrücke 128,52 € – alles inklusive MwSt. und je Jahr. Dazu die Anfahrt einmal je Objekt und Termin, von 51,17 € bis 10 km bis 334,39 € über 50 km. Enthalten sind Prüfung, Kraftmessung, Wartung, Bericht, Plakette und Mängelliste.

Wird die Anfahrt je Anlage berechnet?

Nein, je Objekt und Termin. Wenn ich bei Ihnen fünf Anlagen prüfe, zahlen Sie die Anfahrt einmal. Bei mehreren Objekten bündele ich die Termine nach Route, dann teilt sie sich weiter auf. Genau deshalb lohnt es sich, alle Anlagen eines Standorts zusammen prüfen zu lassen, statt sie auf verschiedene Betriebe zu verteilen.

Woran erkenne ich, ob richtig geprüft wurde?

Am Bericht. Darin müssen Bezeichnung und Standort der Anlage, Prüfdatum, Name des Prüfers, die Feststellungen und die Messwerte der Kraftmessung stehen, und er muss unterschrieben sein. Fehlen die Messwerte, wurde nicht gemessen – dann ist es ein Wartungsnachweis, keine sicherheitstechnische Prüfung.

Gilt die Pflicht auch für unsere Wohnanlage?

Die Arbeitsstättenregel gilt für Arbeitsstätten, eine reine Wohnanlage ist keine. Sobald dort aber regelmäßig Hausmeister-, Reinigungs- oder Pflegedienste arbeiten, wird sie es für diese Beschäftigten. Dazu kommen die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers und die Herstellervorgabe zur Wartung, von der Gewährleistung und Garantie abhängen. Praktisch läuft es deshalb auf dieselbe jährliche Prüfung hinaus.

Was passiert, wenn nicht geprüft wurde und etwas passiert?

Dann steht der Betreiber ohne Nachweis da, dass die Anlage sicher war. Wie das haftungs- und versicherungsrechtlich im Einzelfall ausgeht, kann Ihnen nur Ihr Anwalt oder Ihre Versicherung sagen – ich liefere die technische Seite: Prüfung, Messwerte, Bericht, lückenlose Historie.

Prüfen Sie auch Anlagen, die Sie nicht geliefert haben?

Ja, das ist der Normalfall. Hörmann, ConDoor, Novoferm, Normstahl, Teckentrup, Crawford, GfA Elektromaten, Berner und andere – auch Anlagen ohne Typenschild oder mit einem Händlernamen darauf. Wie ich die bestimme, steht auf Welches Tor habe ich?

Bekommen wir eine Erinnerung vor dem nächsten Termin?

Ja. Ich führe die Fälligkeiten und melde mich rechtzeitig vorher, mit einem Terminvorschlag. Bei mehreren Objekten bündele ich nach Route, dann zahlen Sie die Anfahrt nur einmal.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Je nach Anlage 45 bis 90 Minuten. Ein Schnelllauftor oder ein Brandschutzabschluss mit Feststellanlage dauert länger als ein normales Sektionaltor. Den Betrieb muss ich dabei meist nicht anhalten – ich stimme den Zeitpunkt mit Ihnen ab.

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