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Sporthallentore und kommunale Toranlagen

In einer Turnhalle fliegen Bälle gegen das Tor, in der Feuerwehrhalle muss es im Alarmfall in Sekunden offen sein, und am Bauhof fährt dreimal täglich ein Unimog hindurch. Alle drei haben eines gemeinsam: Es sind Arbeitsstätten, und die Toranlagen müssen jährlich geprüft werden.

Die kurze Antwort

Tore in Sporthallen müssen ballwurfsicher ausgeführt sein – sie dürfen durch einen Ballaufprall weder beschädigt werden noch jemanden gefährden. Die Ballwurfsicherheit wird nach der Normenreihe DIN 18032 geprüft. Beim Austausch eines Tores in einer Sporthalle ist das die erste Frage, nicht die Farbe.

Kommunale Liegenschaften sind Arbeitsstätten. Damit greift die jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen nach ASR A1.7 und DGUV-Information 208-022 – für Hallentore, Schranken und Brandschutzabschlüsse gleichermaßen.

Für Gemeinden rechne ich je Liegenschaft ab, mit Prüfbericht je Anlage und einer Rechnung je Objekt – so, wie es Ihre Rechnungsprüfung braucht.

Was ein Sporthallentor können muss

Ein Hallentor, das in einer Werkstatt tadellos funktioniert, ist in einer Turnhalle unter Umständen nicht zulässig. Darauf achte ich:

AnforderungWarum
Ballwurfsicherheit Das Tor darf durch einen Ballaufprall nicht beschädigt werden und keine Gefahr auslösen. Geprüft nach der Normenreihe DIN 18032 – das betrifft Torblatt, Verglasung und die Befestigung
Keine vorstehenden Teile Griffe, Beschläge und Führungen müssen im Spielbereich bündig sein. Im Sport wird gegen Wände gelaufen
Sicherheitstechnik für ungeschulte Nutzer Vereine, Schulklassen, Fremdnutzer – die Anlage muss auch dann sicher sein, wenn niemand eine Einweisung hatte. Lichtschranken und Schließkantensicherung sind hier kein Zubehör
Schlupftür oder zweiter Zugang Geräte und Material müssen rein und raus, ohne dass jedes Mal das große Tor fährt
Bedienung mit Schlüsselschalter Damit nicht jeder Hallennutzer das Tor fahren kann – in der Praxis der wichtigste Punkt gegen Schäden

Welche Anforderungen für Ihre Halle konkret gelten, ergibt sich aus der Baugenehmigung und der Nutzung. Ich sage Ihnen beim Aufmaß, was das für die Ausführung bedeutet – und was nicht geht.

Die Anlagen, die in einer Gemeinde zusammenkommen

Fast jede Gemeinde im Südschwarzwald hat mehr prüfpflichtige Toranlagen, als auf den ersten Blick gedacht. Bei einer Bestandsaufnahme kommen regelmäßig Anlagen zusammen, von denen niemand mehr wusste, wann sie zuletzt geprüft wurden.

LiegenschaftTypische Anlagen
Turn- und SporthalleHallentor ballwurfsicher, Geräteraumtore, Außentüren, Brandschutzabschlüsse
FeuerwehrgerätehausFahrzeughallentore mit Alarmsteuerung, Schnellöffnung, Notentriegelung
BauhofHallen- und Schiebetore, Schranke, Waschhalle, oft auch Verladetechnik
Schule und KindergartenBrandschutztüren mit Feststellanlage, Außentüren, Hausmeisterbereich
Kläranlage, Wertstoffhof, WasserwerkZufahrtsschranke, Hallentore, Pumpenhaus
Rathaus und DorfgemeinschaftshausBrandschutzabschlüsse, Automatiktüren, Tiefgaragentor

📋 Was Sie nach der Bestandsaufnahme in der Hand haben

  • Eine Anlagenliste je Liegenschaft, durchnummeriert, mit Standort, Hersteller, Baujahr und Zustand
  • Je Anlage einen unterschriebenen Prüfbericht mit Kraftmesswerten und eine Prüfplakette mit Fälligkeitsdatum
  • Eine Mängelliste mit Dringlichkeitsstufen und Kostenschätzung – verwendbar als Grundlage für den Haushaltsplan
  • Das Kontrollblatt für die monatliche Prüfung der Feststellanlagen, das Ihr Hausmeister führen kann

Feuerwehrgerätehaus: der Sonderfall

Hier geht es nicht um Komfort, sondern um Sekunden. Ein Fahrzeughallentor im Feuerwehrhaus hat Anforderungen, die kein anderes Tor hat:

Genau der letzte Punkt ist der Grund, warum ich bei Feuerwehrhäusern auf die jährliche Prüfung besonderen Wert lege: Eine Anlage, die selten bewegt wird, setzt Rost an, die Federn lassen nach und die Notentriegelung klemmt – und all das merkt niemand, bis es darauf ankommt.

So läuft es mit einer Gemeinde

1
Liste der Liegenschaften

Sie schicken mir, welche Gebäude es gibt. Mehr brauche ich nicht – was an Anlagen darin steckt, finde ich selbst heraus.

2
Bestandsaufnahme, kostenlos

Ich gehe die Objekte durch und nehme jede prüfpflichtige Anlage auf: Standort, Hersteller, Baujahr, Zustand, fehlende Sicherheitsbauteile. Daraus entsteht keine Verpflichtung.

3
Angebot je Liegenschaft

Mit Preis je Anlage und Jahr, sodass die Positionen einzeln in den Haushalt passen – und nicht als eine Summe, die niemand aufteilen kann. Die Preise stehen offen: elektrische Toranlage 97,58 €, Brandschutztür mit Feststellanlage 133,28 €, Schranke 116,62 € – vollständige Liste.

4
Jahresplanung

Ein Termin für mehrere Liegenschaften, nach Route gebündelt. Anfahrt fällt je Objekt und Termin einmal an, nicht je Anlage.

5
Dokumentation

Prüfbericht je Anlage, Plakette, Mängelliste mit Kostenschätzung – alles so, dass es die Rechnungsprüfung ohne Rückfragen akzeptiert.

📆 Zum Zeitpunkt

Was in den Haushalt soll, braucht die Zahlen vorher. Die Bestandsaufnahme ist deshalb im Herbst und Winter am nützlichsten – dann stehen Prüfung und etwaige Instandsetzung rechtzeitig im Plan.

Bestandsaufnahme anfragen

+49 (0) 151 50 75 67 59 · info@be-guentert.de

Meine Nachweise als Sachkundiger finden Sie unter Qualifikation – zum Ausdrucken für Ihre Unterlagen.

Häufige Fragen zu Sporthallen und kommunalen Anlagen

Was bedeutet ballwurfsicher?

Das Tor darf durch den Aufprall eines Balls weder beschädigt werden noch eine Gefahr auslösen – also keine Teile lösen, keine Scheibe bersten, keine Befestigung aufgeben. Geprüft wird das nach der Normenreihe DIN 18032. Beim Austausch eines Tores in einer Sporthalle ist das die erste Frage.

Müssen kommunale Toranlagen geprüft werden?

Ja. Turnhalle, Bauhof, Feuerwehrhaus, Schule und Kläranlage sind Arbeitsstätten – damit gilt die jährliche sicherheitstechnische Prüfung kraftbetätigter Tore durch einen Sachkundigen nach ASR A1.7 und DGUV-Information 208-022, mit Kraftmessung und Prüfbericht. Das gilt auch für Schranken.

Wir wissen nicht, welche Anlagen wir überhaupt haben.

Das ist der Normalfall, und genau dafür gibt es die Bestandsaufnahme. Sie schicken mir die Liste der Gebäude, ich gehe sie durch und nehme jede prüfpflichtige Anlage auf – mit Standort, Hersteller, Baujahr und Zustand. Das kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts.

Bekommen wir eine Rechnung je Liegenschaft?

Ja, und mit Ihrer Objekt- oder Kostenstellennummer, wenn Sie sie mir geben. Prüfung und Instandsetzung stehen getrennt, damit die Positionen einzeln in den Haushalt passen. Keine Sammelrechnung, die jemand bei Ihnen aufteilen muss.

Was ist bei Feuerwehrhallentoren anders?

Öffnungsgeschwindigkeit, Ansteuerung über die Alarmanlage, Warnleuchte zur Straße und eine Notentriegelung, die jeder im Dunkeln findet. Und: Ein Tor, das selten läuft, hat andere Schwachstellen als eines im Dauerbetrieb – Rost, nachlassende Federn, klemmende Entriegelung. Das merkt niemand, bis es darauf ankommt. Deshalb lege ich dort auf die jährliche Prüfung besonderen Wert.

Können Sie auch die Brandschutztüren mit prüfen?

Ja, im selben Termin – Brandschutzabschlüsse und Feststellanlagen gehören in Schulen, Hallen und Rathäusern ohnehin dazu. Dann fällt die Anfahrt einmal an. Siehe Brandschutz und Feststellanlagen.

Welche Nachweise können Sie vorlegen?

Die Qualifikation als Sachkundiger für Industrietor-Systeme, die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten über die Handwerkskammer und die Fortgeschrittenen-Seminare für Schnelllauftore und Rolltore. Alle Urkunden stehen zum Ansehen auf Qualifikation – drucken Sie die Seite für Ihre Unterlagen aus.

Kommen Sie auch an hohe Hallentore heran?

Ja, ich bringe meine eigene Hubarbeitsbühne bis 7,5 m Arbeitshöhe mit und habe den Bedienerausweis dafür. Das heißt für Sie: kein Gerüstbau, kein zusätzlicher Dienstleister, ein Termin.

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