Eine Brandschutztür rettet Leben nur, wenn sie im Ernstfall zufällt. In Bestandsobjekten tut das erstaunlich oft keine – wegen eines Keils, eines verstellten Türschließers oder eines verstaubten Rauchmelders. Das ist der Teil der Prüfpflicht, der am häufigsten vergessen wird, und zugleich der mit den unangenehmsten Folgen.
Bei Brandschutzabschlüssen mit Feststellanlage gelten zwei Intervalle: Der Betreiber prüft die Feststellanlage monatlich per Sichtkontrolle, ein Sachkundiger prüft sie jährlich. Beides ist zu dokumentieren.
Die monatliche Kontrolle können Ihr Hausmeister oder Ihre Haustechnik selbst machen – dauert pro Tür zwei Minuten. Die Anleitung dazu steht weiter unten auf dieser Seite und darf gern ausgedruckt werden.
Und die Regel, die keine Ausnahme kennt: Eine Brandschutztür wird niemals mit einem Keil, einem Eimer oder einem Haken offen gehalten. Wenn eine Tür offen stehen soll, braucht sie eine zugelassene Feststellanlage.
Die jährliche Prüfung kostet 133,28 € je Tür und 147,56 € je Tor mit Feststellanlage, zuzüglich Anfahrt einmal je Objekt und Termin.
Die Zahl ist die Feuerwiderstandsdauer in Minuten: So lange muss der Abschluss dem Feuer standhalten, damit Menschen hinauskommen und die Feuerwehr hineinkommt.
| Bezeichnung | Bedeutung | Wo man sie typischerweise findet |
|---|---|---|
| T30 | 30 Minuten Feuerwiderstand | Tür vom Treppenhaus in die Tiefgarage, Keller, Heizraum, Wohnungsabschluss in bestimmten Gebäuden |
| T60 | 60 Minuten | Gewerbe, größere Gebäude, Abtrennung von Nutzungseinheiten |
| T90 | 90 Minuten | Industrie, Hallenabtrennungen, besonders gefährdete Bereiche |
| RS | Rauchschutz – hält Rauch zurück, nicht primär Feuer | Flure und Rettungswege; oft als Kombination T30-RS |
Welche Klasse wo nötig ist, legt die Baugenehmigung beziehungsweise das Brandschutzkonzept fest, nicht ich und nicht der Hausmeister. Beim Austausch muss die neue Tür mindestens dieselbe Klasse haben – und ihre Verwendbarkeit muss nachgewiesen sein.
Am Kennzeichnungsschild an der Bandseite des Türblatts oder an der Zarge. Darauf stehen Hersteller, Typ, Feuerwiderstandsklasse, Zulassungs- oder Prüfnachweis und das Baujahr. Dieses Schild ist nicht Dekoration – ohne es ist im Zweifel nicht nachweisbar, dass die Tür ein Brandschutzabschluss ist. Nie überstreichen und nie entfernen.
Eine Brandschutztür muss selbstschließend sein. Im Alltag stört das: Türen zwischen Treppenhaus und Tiefgarage, in Pflegeheimen oder in Hallen sollen offen stehen. Genau dafür gibt es die Feststellanlage: Sie hält die Tür legal offen und lässt sie bei Rauch automatisch zufallen.
| Bauteil | Aufgabe |
|---|---|
| Brandmelder | Meist Rauchmelder über oder neben der Tür, je nach Einbausituation auf beiden Seiten und zusätzlich an der Decke |
| Haftmagnet | Hält die Tür offen, solange Spannung anliegt |
| AuslAuslöseverrichtungouml;sevorrichtung und Versorgung | Trennt bei Rauch die Spannung – die Tür fällt zu. Dasselbe passiert bei Stromausfall |
| Handauslösetaster | Damit jeder die Tür von Hand schließen kann. Muss erreichbar und gekennzeichnet sein |
| Türschließer | Zieht die Tür zu und bringt sie sicher ins Schloss. Bei zweiflügligen Türen zusätzlich ein Schließfolgeregler, der die Flügel in der richtigen Reihenfolge schließt |
Eine Feststellanlage ist ein genehmigungspflichtiges System: Die einzelnen Bauteile müssen zueinander passen und ihre Verwendbarkeit muss nachgewiesen sein. Ein Haftmagnet aus dem Baumarkt an einer Brandschutztür ist keine Feststellanlage, sondern ein Mangel.
Diese Prüfung macht der Betreiber selbst, sie dauert pro Tür etwa zwei Minuten und muss dokumentiert werden – ein Blatt mit Datum, Kürzel und Ergebnis genügt. Sie ersetzt nicht die jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen.
Ist die Tür unbeschädigt? Sind Melder, Haftmagnet und Taster frei, sauber und nicht überklebt oder zugestellt? Liegt irgendwo ein Keil?
Die Tür muss sich lösen und von selbst vollständig schließen – bis ins Schloss, nicht nur bis an den Rahmen.
Läuft die Tür ruckfrei durch? Schleift sie am Boden oder am Rahmen? Bei zwei Flügeln: Schließt der Standflügel zuerst?
Tür aufziehen, bis der Haftmagnet sie hält. Hält er zuverlässig?
Datum, Tür, Ergebnis, Kürzel. Auffälligkeiten melden, nicht selbst nachstellen – am Türschließer wird nichts verdreht.
Bei der ersten Prüfung bekommen Sie von mir eine Liste mit allen Brandschutzabschlüssen des Objekts, durchnummeriert und mit Standort, dazu das Kontrollblatt für zwölf Monate. Dann muss Ihr Hausmeister nicht erraten, welche Türen gemeint sind.
| Mangel | Folge | Behebung |
|---|---|---|
| Tür mit Keil, Eimer oder Haken offen gehalten | Im Brandfall bleibt der Rauchweg offen. Der häufigste und gefährlichste Befund überhaupt. | Keil weg, oder Feststellanlage nachrüsten |
| Tür schließt nicht vollständig ins Schloss | Schleift, bleibt am Rahmen stehen oder federt zurück. Dann dichtet sie nicht ab. | 90–250 € |
| Türschließer verstellt oder undicht | Zu schwach eingestellt, Öl ausgetreten, Schließkraft reicht nicht mehr | 120–380 € |
| Schließfolgeregler defekt (zweiflüglig) | Die Flügel schließen in falscher Reihenfolge und verhaken sich – die Tür bleibt offen | 180–450 € |
| Rauchmelder verstaubt, überklebt oder zugestellt | Löst nicht oder zu spät aus | bei der Prüfung erledigt |
| Haftmagnet hält nicht mehr | Tür fällt ständig zu – und wird prompt mit einem Keil festgestellt | 150–400 € |
| Dichtung fehlt oder ist überstrichen | Die aufschäumende Dichtung kann im Brandfall den Spalt nicht mehr schließen | 80–220 € |
| Kennzeichnungsschild fehlt oder ist überstrichen | Die Tür lässt sich nicht mehr als Brandschutzabschluss nachweisen | Nachforschung nötig |
| Unzulässige Durchbrüche | Nachträglich gebohrte Löcher für Kabel, Schilder oder Katzenklappen heben die Zulassung auf | nach Aufwand |
Preise inklusive Material, Anfahrt in der näheren Umgebung und MwSt., Stand Oktober 2026. Bei Brandschutzabschlüssen gilt besonders streng: Es werden nur Teile verbaut, die zur Zulassung der Tür passen. Ein „gleichwertiger“ Türschließer aus dem Internet kann die gesamte Verwendbarkeit aufheben.
Je Abschluss und Jahr, inklusive 19 % MwSt. Enthalten sind Funktionsprüfung, Reinigung der Melder, kleine Einstellarbeiten, das unterschriebene Prüfprotokoll und die Mängelliste mit Kostenschätzung. Instandsetzungen nur nach Ihrer Freigabe.
| Anlage | Was dazugehört | Prüfung und Wartung |
|---|---|---|
| Feststellanlage an Brandschutztor | Brandschutzabschluss mit Feststellanlage, inklusive Funktionsprüfung | 147,56 € |
| Feststellanlage an Brandschutztür | Brandschutztür mit Feststellanlage, inklusive Funktionsprüfung | 133,28 € |
Dazu die Anfahrt einmal je Objekt und Termin: 51,17 € bis 10 km, 128,52 € bis 25 km, 257,04 € bis 50 km, 334,39 € darüber – und zwar für den ganzen Termin, nicht je Tür. Die Bestandsaufnahme mit Anlegen der Objektliste rechne ich einmalig nach Aufwand.
Drei Brandschutztüren mit Feststellanlage im Treppenhaus, Objekt in Zone 2: 3 × 133,28 € + 128,52 € Anfahrt = 528,36 € im Jahr, inklusive MwSt.
Kommt das Sammelgaragentor im selben Termin dazu, sind es 97,58 € mehr – die Anfahrt bleibt dieselbe.
Lassen Sie Brandschutzabschlüsse und Toranlagen im selben Termin prüfen. In den meisten Objekten hängen beide ohnehin zusammen – die Tür vom Treppenhaus in die Tiefgarage und das Sammelgaragentor sind zwei Meter voneinander entfernt. Dann fällt die Anfahrt einmal an statt zweimal, und Sie haben einen Termin statt zwei und eine Rechnung statt zwei.
Zwei Intervalle: Der Betreiber prüft monatlich per Sichtkontrolle und Funktionstest, ein Sachkundiger prüft jährlich. Beides ist zu dokumentieren. Die monatliche Kontrolle kann Ihr Hausmeister machen – die Anleitung dazu steht auf dieser Seite zum Ausdrucken.
Nein, nie. Eine Brandschutztür muss selbstschließend sein; der Keil hebt genau die Funktion auf, wegen der die Tür eingebaut wurde. Wenn die Tür im Alltag offen stehen soll, ist eine zugelassene Feststellanlage der richtige Weg – die hält sie legal offen und lässt sie bei Rauch automatisch zufallen.
Das ist der klassische Weg zum Keil. Prüfen lassen, ob eine Feststellanlage zulässig und sinnvoll ist – in Tiefgaragenzugängen, Pflegeheimen und Hallen ist das meist der Fall. Die Nachrüstung ist deutlich billiger als der Schaden, den eine keilgesicherte Tür im Ernstfall anrichtet.
Eine Brandschutztür mit Feststellanlage kostet 133,28 € je Jahr, ein Brandschutztor mit Feststellanlage 147,56 € – jeweils inklusive MwSt. Dazu die Anfahrt einmal je Objekt und Termin, von 51,17 € bis 334,39 € je nach Entfernung. Zusammen mit der UVV-Prüfung der Toranlagen im selben Termin fällt sie nur einmal an.
Das ist im Bestand der Normalfall. Ich gehe das Objekt durch, nehme jeden Abschluss auf, lese die Kennzeichnungsschilder und lege Ihnen eine nummerierte Liste mit Standort und Klasse an. Darauf baut dann sowohl die jährliche Prüfung als auch das monatliche Kontrollblatt auf.
Besser nicht. Nachträgliche Durchbrüche für Kabel, Schilder, Briefkasteneinwürfe oder Katzenklappen können die Verwendbarkeit der Tür aufheben – dann ist sie formal kein Brandschutzabschluss mehr. Auch ein Schild gehört geklebt, nicht geschraubt. Fragen Sie im Zweifel vorher.
Die Beschriftung ist meist geprägt – mit einer Taschenlampe flach von der Seite liest man sie oft noch. Wenn nicht, versuche ich den Abschluss über Bauart, Zarge, Bänder und Schließer zuzuordnen und dokumentiere das Ergebnis. Lackieren selbst ist übrigens heikel: Die aufschäumende Dichtung darf nicht überstrichen werden.
Ja – Schiebe- und Falttore mit Feststellanlage in Industrie- und Lagerhallen gehören dazu, ebenso Rolltore mit Brandschutzfunktion. Die laufen meist zusammen mit der UVV-Prüfung der übrigen Toranlagen im selben Termin. Mehr unter Industrietore.
Verantwortlich dafür, dass die Anlage geprüft und funktionsfähig ist, ist der Betreiber. Wie das im Einzelfall ausgeht, sagt Ihnen Ihr Anwalt oder Ihre Versicherung – ich liefere die technische Seite: Prüfung, Protokoll, Mängelliste und die lückenlose Dokumentation der monatlichen Kontrollen.